Warum gibt es neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte?
Mit der zunehmenden Verbreitung künstlicher Intelligenz wird es immer schwieriger, zwischen echten und künstlich erzeugten Inhalten zu unterscheiden. Moderne KI-Systeme können Texte, Bilder, Stimmen und Videos erstellen, die oft kaum noch von menschlich erstellten oder authentischen Aufnahmen zu unterscheiden sind.
Um Vertrauen in digitale Medien zu stärken und Täuschungen vorzubeugen, hat die Europäische Union mit dem AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) neue Transparenzpflichten eingeführt. Seit dem 2. August 2026 gelten für bestimmte KI-generierte oder wesentlich KI-veränderte Inhalte besondere Kennzeichnungspflichten.
Ziel dieser Regelungen ist nicht, den Einsatz künstlicher Intelligenz einzuschränken oder zu verbieten. Im Gegenteil: KI soll weiterhin als leistungsfähiges Werkzeug für Kreativität, Kommunikation und Innovation genutzt werden können. Die neuen Vorschriften sollen vielmehr sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, wann sie mit künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten konfrontiert werden – insbesondere dann, wenn diese leicht mit realen Ereignissen, echten Personen oder authentischen Aufnahmen verwechselt werden könnten.
Die Kennzeichnungspflichten betreffen daher vor allem Inhalte, bei denen ein berechtigtes Interesse an Transparenz besteht, beispielsweise fotorealistische KI-Bilder, synthetisch erzeugte Videos oder sogenannte Deepfakes. Dagegen löst der bloße Einsatz von KI als Hilfsmittel – etwa für Rechtschreibkorrekturen, automatische Untertitel, Bildoptimierungen oder Farbkorrekturen – in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus.
Die neuen Regelungen verfolgen damit einen ausgewogenen Ansatz: Sie fördern einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit künstlicher Intelligenz, ohne ihren sinnvollen Einsatz im Alltag, in Unternehmen, in der Kunst oder in der Medienproduktion unnötig zu erschweren.
Kommentar gefällig?
Mich erinnert das Thema an die Einführung der DSGVO mit all ihren Anwendungen (Stichwort: Cookies!), nützlich, sinnvoll, sinnlos, überflüssig. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: die DSGVO an sich war und ist sehr sinnvoll. Schlecht war, was daraus gemacht wurde. Massenweise „schlaue“, ansonsten eher erfolglose Juristen haben sich daran abgearbeitet und zwei-drei Jahre mit Hilfe von Abmahnungen nicht nur Geld gescheffelt (ich sage absichtsvoll nicht: verdient!) und sowohl Anbieter als auch Privatleute verunsichert.
Hier scheint sich ein weiterer Markt für Abmahn-Juristen aufzutun. Warum? Weil das Regelwerk für die Kennzeichnungspflicht von KI-generierten inhalten an vielen Stellen stark auslegungsbedürftig ist.
Vielleicht irre ich mich auch. Schaun mer mal.
Ich habe einige Anwendungsfälle mit dem Regelwerk abgeglichen und ebendieses „ausgelegt“. Mein ehrbar erlernter Beruf lässt keine Rechtsberatung zu, daher entsprechen die Texte auf der folgenden Seite auch nur meiner persönlichen Meinung: so könnte es gemeint sein.